Impressum
Firmenname: Schweizer International s.r.o. (Zweigniederlassung)
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Unternehmensgegenstand: Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen und Werbetechnik, Textilveredelung
Gründungsdatum Österreich: 2011
Gründungsdatum EU: 1995
Firmensitz: Perfektastraße 58, 1230 Wien
Firmenbuchnummer: FN 370243a
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Telefonnummer.: 01 890 78 78
E-Mail: [email protected]
UID: ATU66777277
Geschäftsführung: Christian Schörg
Gewerberechtliche Geschäftsführung: Christian Schörg
Kammermitgliedschaft: WKO Wirtschaftskammer Wien
Gewerberechtliche Vorschriften: Gewerbeordnung
Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Schweizer International s.r.o. (Zweigniederlassung)
AGB für Privatkunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit Verbrauchern
Vorbemerkung
Wir sehen uns als Partner unserer Kunden und bemühen uns daher stets Ihre Wünsche zu verstehen und auch zu erfüllen. Das heisst auch, dass wir uns in der Praxis um eine kulante und verständnisvolle Geschäftsabwicklung über die Grenzen der allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus bemühen. Die nachfolgenden AGBs stellen daher einen Rahmen für die Zusammenarbeit dar, der unsere Verantwortung und Pflichten aufzeigt.
1. Geltungsbereich
1.1. Für den Geschäftsverkehr zwischen der Schweizer International s.r.o. (nachfolgend „Druckraum") und Verbrauchern – also Personen, für die das Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört – (nachfolgend „Verbraucher") gelten die nachstehend festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB").
1.2. Verträge über Lieferungen und Leistungen durch Druckraum werden ausschließlich unter Anwendung dieser AGB geschlossen.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Verbrauchers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Druckraum hat der Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistung & Preise
2.1. Sofern nichts anderes angeboten oder vereinbart wurde, gelten die Preise von Druckraum ab Werk.
2.2. Die Preise werden in EURO angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
2.3. In den Preisen nicht enthalten sind Versandkosten (vgl. Punkt 11. "Versand" und die Versandkosten auf der Website von Druckraum) sowie sämtliche Zusatzleistungen und etwaige Sonderwünsche (vgl. insbesondere Punkt 3."Zusatzleistungen"). Etwaige Versandkosten sind immer gesondert angeführt.
2.4. Es gelten die von Druckraum angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Angebotslegung, unter dem Vorbehalt, dass der Verbraucher keine nachträglichen Änderungen (vgl. Punkt 6.) wünscht und die gegebenenfalls benötigten produktionsfähigen Daten (vgl. Punkt 16.) innerhalb eines Monats nach Angebotslegung übermittelt. Davon ausgenommen sind ganz unwesentliche Änderungen, wie beispielsweise eine Änderung der Lieferadresse. Eine sich daraus ergebende Erhöhung der Versandkosten trägt jedoch der Verbraucher.
3. Zusatzleistungen
3.1. Muster, Entwürfe, Probedrucke (Andrucke) und Reinzeichnungen sowie alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche (z.B. Fertigmachen und Konfektionieren von Druckwerken, Montage von Werbetechnik) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch angefertigt oder durchgeführt und gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Der Verbraucher trägt die Kosten der Entwurfs-, Muster- und Probedrucke auch dann, wenn kein Folgeauftrag erfolgt.
3.3. Weichen die Entwurfs-, Muster- und Probedrucke von der Vorlage des Verbrauchers nur geringfügig ab, so hat der Verbraucher die Kosten weiterer allenfalls von ihm gewünschter Entwurfs-, Muster- und Probedrucke zu tragen.
3.4. Korrekturabzüge werden dem Verbraucher nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt. Druckraum ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung darüber Korrekturabzüge vorzulegen. In diesem Fall ist der Verbraucher verpflichtet, die Korrekturabzüge zu genehmigen.
3.5. Druckraum ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den Verbraucher eine angemessene Frist von einer Woche zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug als genehmigt gilt, wenn Druckraum den Verbraucher zu Beginn dieser Frist auf die Bedeutung seines Schweigens gesondert hingewiesen hat.
3.6. Wird von der Vorlage eines Korrekturabzugs Abstand genommen, so haftet Druckraum für eine verschuldete Unrichtigkeit der Druckausführung.
4. Vertragsabschluss
4.1. Angebote und Preisangaben von Druckraum sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde.
4.2. Der Verbraucher unterbreitet mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot.
4.3. Bei Bestellungen über den Online-Shop oder per E-Mail erhält der Verbraucher eine Auftragsbestätigung. Diese ist eine verbindliche Bestellbestätigung.
4.4. Druckraum kann Angebote von Verbrauchern binnen einer Woche nach Zugang des Angebots, im Fall einer Bestellung über den Online-Shop binnen drei Tagen annehmen. Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung an den Verbraucher zustande.
4.5. Bei elektronischen Vertragsabschlüssen wird der Vertragstext von Druckraum nach Vertragsabschluss nicht gespeichert (§ 9 ECG).
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags im Eigentum von Druckraum.
6. Nachträgliche Änderungen des Vertrags
6.1. Änderungen der Bestellung durch den Verbraucher nach Vertragsabschluss (z.B. im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) bedürfen der Zustimmung von Druckraum. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Verbraucher wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden.
6.2. Der Verbraucher trägt sämtliche Mehrkosten, die Druckraum durch nachträgliche Änderungen der Bestellung durch den Verbraucher entstehen. Darin enthalten sind auch die Kosten des durch die Änderungen verursachten Maschinenstillstands.
6.3. Änderungen gegenüber der Druckvorlage werden dem Verbraucher nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet (Autorenkorrektur).
6.4. Druckraum haftet im Fall von nachträglichen Änderungen durch den Verbraucher nicht für die Einhaltung der ursprünglichen Lieferzeit.
6.5. Bei telefonischen angeordneten Änderungen übernimmt Druckraum keine Haftung für die Richtigkeit der Durchführung.
7. Widerrufsbelehrung
7.1. Druckraum hat das Recht, von einem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten, sofern entweder die übermittelten Druckdaten oder die Erfüllung des Vertrags gegen österreichische Strafgesetze verstoßen oder rassistische, die Bundesverfassung der Republik Österreich oder sonstige sittenwidrige Ziele verfolgen würden.
7.2. Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen: Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
7.3. Der Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
7.4. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
7.5 Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen der Verrbaucher uns (Schweizer International s.r.o., Perfektastraße 58, 1230 Wien, Österreich, [email protected], Telefon: 01 890 78 78) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Es kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
7.6. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher Druckraum mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Er hat die Möglichkeit, nicht aber die Verpflichtung das nachstehende Rücktrittsformular zu verwenden:
Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An
Schweizer International s.r.o.
Perfektastraße 58
1230 Wien
E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) ........................... /erhalten am (*) .................................... Name des/der Verbraucher(s) ..................................................................... Anschrift des/der Verbraucher(s)
............................................................... Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
..................................................................................................................... Datum ................................
(*) Unzutreffendes streichen.
7.7. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt es, wenn der Verbraucher die Erklärung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.
8. Folgen des Widerrufs
8.1. Wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft, haben wir alle Zahlungen, die wir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung des Widerrufs dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Verbraucher uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wird. Druckraum trägt die Kosten der Rücksendung der Waren. Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit dem Verbraucher zurückzuführen ist.
9. Zahlung
9.1. Rechnungen werden gemeinsam mit der Bestellung oder separat per Post oder elektronisch per E-Mail zugesandt. Die Fälligkeit ist auf der Rechnung ausdrücklich angeführt.
9.2. Sofern auf der Rechnung nicht eine andere Bankverbindung angegeben wird, sind Zahlungen an die folgende Kontoverbindung zu leisten:
Zahlungsempfänger: Schweizer International s.r.o.
IBAN: AT44 1500 0041 1103 5277
BIC: OBKLAT2L
Bei Überweisungen ist im Feld "Kundendaten/Identifikationsnummer" die Rechnungsnummer anzugeben, da sonst eine Schuldbefreiende Zuordnung der Zahlung nicht erfolgen kann.
9.3. Bei größeren Bestellungen sowie Bestellungen, welche die Anschaffung von Sondermaterialien erfordern, kann Druckraum vom Verbraucher eine Vorauszahlung sowie – entsprechend der geleisteten Arbeit – durch Zustellung von Teilrechnungen auch Teilzahlungen verlangen.
9.4. Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht für Druckraum keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Daraus allenfalls entstehende nachteilige Folgen (z.B. Nichteinhalten der Lieferfristen) gehen zu Lasten des Verbrauchers.
9.5. Druckraum akzeptiert eine Reihe von Zahlungsmöglichkeiten: PayPal, MasterCard, Visa, Sofort-Überweisung, bei denen die Abwicklung der Bezahlung über entsprechende externe Partner erfolgt. Bitte beachten Sie allenfalls auch deren AGBs und Datenschutzrichtlinien im Rahmen der Zahlungsabwicklung. Ein Kauf auf Rechnung (Bezahlung erst nach Erhalt der Ware) oder eine Abholung mit Bezahlung bei Abholung vor Ort kann nach vorheriger Genehmigung durch Druckraum erfolgen. Druckraum behält sich jedoch das Recht vor, nur gegen Vorauskasse zu liefern oder eine Bonitätsprüfung des Verbrauchers durchzuführen.
Rechnungen erhalten Sie Standardmässig per E-Mail als PDF-Dokument. Beim Kauf auf Rechnung gelten ab Rechnungserhalt 14 Tage Zahlungsziel.
10. Zahlungsverzug
10.1. Bei Zahlungsverzug hat der Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zu zahlen.
10.2. Der Verbraucher verpflichtet sich, im Fall eines Zahlungsverzugs die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und im Verhältnis zur Forderung angemessenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Bei Einbeziehung eines Inkassobüros ist der Verbraucher dazu verpflichtet, die Druckraum dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern Druckraum das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Verbraucher, pro Mahnung einen Betrag von EUR 15,-- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5,-- jeweils zu bezahlen.
10.3. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
10.4. Bei Zahlungsverzug ist Druckraum berechtigt, noch nicht fällige Rechnungen fällig zu stellen, für die bereits angelaufenen Kosten Teilzahlungen zu verlangen, die Weiterarbeit an offenen Bestellungen von im Voraus zu leistenden Teilzahlungen sowie der Begleichung sämtlicher offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Überdies ist Druckraum berechtigt, die noch nicht zugestellte Ware bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Anzahlungen, Teilzahlungen und Rechnungsbeträge zurückzuhalten.
10.5. Schließt der Verbraucher den Vertrag im Namen eines Dritten, so haftet er für die Einbringlichkeit der Forderung gegen diesen Dritten als Bürge. Druckraum kann die Zahlung der offenen Forderung vom Verbraucher erst nach erfolgloser Mahnung des Dritten verlangen.
10.6. Bei Verrechnung an Dritte haftet der Verbraucher für die Bezahlung des Rechnungsbetrags solidarisch neben dem Rechnungsempfänger.
11. Versand
11.1. Druckraum versendet an Adressen innerhalb Österreichs sowie in die Europäische Union.
11.2. Die aktuell möglichen Versandarten und deren Kosten werden auf der Website von Druckraum unter "Versandkosten" angezeigt.
11.3. Druckraum ist berechtigt, Bestellungen in Teillieferungen zuzustellen. Bei Teillieferungen sind auch Teilrechnungen zulässig.
11.4. Die Liefer- bzw. Produktionszeit hängt von der Art des Produkts und des Umfangs des Auftrags ab. Genaue Informationen dazu finden sich auf der Website von Druckraum. Die Lieferzeit wird ab Auftragsklarheit bemessen, sofern zu diesem Zeitpunkt Druckraum alle erforderlichen Arbeitsunterlagen, insbesondere die druckfähigen Vorlagen (vgl. Punkt 16. "Beigestellte Materialien") zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde. Andernfalls beginnt die Lieferzeit, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
11.5. Für die Dauer der Prüfung von übersandten Bürstenabzügen, Andrucken oder Mustern sowie für die Dauer der Prüfung von zur Freigabe übersandten Produktionsergebnissen durch den Verbraucher wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen.
11.6. Ist die Einhaltung der Lieferzeit von der termingerechten Mitwirkung des Verbrauchers abhängig (z.B. Bereitstellung mangelfreier Daten und benötigter Arbeitsunterlagen, unverzügliche Prüfung der Vor- und Zwischenergebnisse, Lieferung der Filme, Autorenkorrektur, Bereitstellung zu verarbeitender Materialien) und kommt dieser seinen Mitwirkungspflichten nicht termingerecht nach, so haftet Druckraum nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Fall nachträglicher Auftragsänderungen durch den Verbraucher. Überdies hat Druckraum einen Anspruch auf Ersatz der ihm daraus allenfalls entstehenden – vom Verbraucher schuldhaft verursachten – Kosten.
11.7. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht mit Übergabe der Ware an der vom Verbraucher angegebenen Lieferadresse auf den Verbraucher über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Verbraucher mit der Annahme der Ware in Verzug ist. Hat der Verbraucher selbst einen Beförderungsvertrag abgeschlossen, ohne dabei eine von Druckraum vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, so geht die Gefahr bereits mit Übergabe der Ware an den Beförderer über.
12. Lieferverzug
12.1. Bei Lieferverzug muss der Verbraucher eine – an der jeweiligen Bestellung orientierte – angemessene Nachfrist von zumindest einer Woche setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist kann der Verbraucher unter Setzung einer neuerlichen angemessenen Nachfrist von zumindest einer Woche vom Vertrag zurücktreten.
12.2. Der Verbraucher kann jedoch bei Lieferverzug sofort vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Fixgeschäft vorliegt oder Druckraum die Leistung unberechtigt und endgültig verweigert bzw. nicht in der Lage ist, binnen angemessener Frist zu liefern.
12.3. Tritt der Verbraucher infolge Lieferverzugs vom Vertrag zurück, so wird der Vertrag Zug um Zug rückabgewickelt.
13. Annahmeverzug
13.1. Der Verbraucher ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen.
13.2. Befindet sich der Verbraucher im Annahmeverzug, so ist Druckraum berechtigt, die Ware für die Dauer von 4 Wochen auf Gefahr und Kosten des Verbrauchers selbst oder bei einem Spediteur einzulagern (vgl. dazu auch Punkt 17. "Aufbewahrung").
14. Gewährleistung
14.1. Handelsübliche Abweichungen von der Vorlage (das sind insbesondere geringfügige Farbabweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren; geringfügige Farbabweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck oder zwischen End- und Zwischenergebnis; Farbabweichungen zwischen digitaler Vorlage und Ausdruck aufgrund unterschiedlicher Farbkalibrierung bei Bildschirmen oder unterschiedlicher Farbräume oder unterschiedlicher Materialeigenschaften) können nicht ausgeschlossen werden und sind kein zur Gewährleistung berechtigender Mangel.
14.2. Druckraum haftet nicht für allfällige Datenübertragungsfehler.
14.3. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie von Druckraum verschuldet sind.
14.4. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden („neue Rechtschreibung") maßgebend.
14.5. Nach erfolgter Datenübermittlung, Druckreife- oder sonstiger Freigabeerklärung durch den Verbraucher geht die Gefahr etwaiger Fehler auf ihn über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im Anschluss an die Druckreife- bzw. Freigabeerklärung entstanden sind oder erkannt werden konnten.
14.6. Bei einer berechtigten Beanstandung kann der Verbraucher zwischen Verbesserung und Austausch wählen. Druckraum ist berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich oder verglichen mit der anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Ist eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich oder tunlich, so kann der Verbraucher Preisminderung oder – sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt – Wandlung des Vertrags verlangen.
14.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware.
14.8. Die Haftung von Druckraum für allfällige Mangelfolgeschäden besteht nur nach Maßgabe des Punkts 15. ("Haftungsbeschränkungen").
14.9. Können die beanstandeten Druckerzeugnisse Druckraum nicht mehr vorgelegt werden, so hat der Verbraucher nur dann ein Recht auf Gewährleistung und/oder Schadenersatz, wenn er Druckraum eine genaue, einer anerkannten Qualitätskontrolle entsprechende Mangeldokumentation vorlegt.
15. Haftungsbeschränkung
15.1. Schadenersatzansprüche des Verbrauchers sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Druckraum nur für allfällige Personenschäden.
15.2. Im Haftungsfall kann nur Geldersatz verlangt werden.
15.3. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen.
15.4. Die Punkte 15.1. bis 15.3. gelten auch für vorvertragliche Schuldverhältnisse, d.h. auch dann, wenn kein Vertrag zustande kommt.
16. Beigestellte Materialien und beigestellte Daten
16.1. Druckraum übernimmt beigestellten Materialien nur unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche durch den Verbraucher zur Bearbeitung. Druckraum haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust beigestellter Materialien, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Druckraum kann die Qualität von Produktionsergebnissen auf beigestellten Materialen aus technischen Gründen nicht garantieren. Der Verbraucher nimmt dies zur Kenntnis und verzichtet ausdrücklich auf Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandel.
16.2. Sollte eine gesonderte Überprüfung durch Druckraum gefordert werden, so werden diese sowie eine etwaige Korrektur separat verrechnet.
16.3. Bei vom Verbraucher oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Daten trägt der Verbraucher bei der bloßen Ausbelichtung dieser Daten die Kosten für alle durch die Datei veranlassten Ausbelichtungen bzw. Drucke. Eine Bearbeitung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers und wird gesondert in Rechnung gestellt.
16.4. Wird vom Verbraucher kein verbindlicher Andruck oder sonstiger Proof beigestellt bzw. ein solcher bei Druckraum nicht bestellt, so übernimmt Druckraum keine Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausbelichtung bzw. des Drucks. Dies gilt auch dann, wenn die dem Auftrag zugrundeliegenden technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind.
16.5. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Verbraucher. Druckraum ist unabhängig davon berechtigt, eine Kopie für Sicherungszwecke anzufertigen.
16.6. Für beigestellte Materialien gelten zusätzlich folgende Punkte hinsichtlich der Spezifikation: 16.6.1. Druckraum ist eine Composite-Datei im PDF- (möglichst PDF/X3 gemäß ISO 15930-3), TIFF/IT- oder TIFF-Format bereitzustellen. Im Dokument enthaltene Schriften sind einzubetten oder zu vektorisieren oder zu rastern, importierte Bilddateien und Feindaten (OPI) einzubetten.
16.6.2. Office Dateien (Word, PowerPoint, Publisher) werden nur nach vorheriger Absprache mit Druckraum akzeptiert
16.6.3. Bilddateien sind als CMYK-Dateien bereitzustellen.
16.6.4. Anwendungsformate (z.B. Quark, Photoshop, InDesign) werden nur nach vorheriger Absprache mit Druckraum akzeptiert.
16.6.5. Der Verbraucher stellt sicher, dass zur Erstellung des Datenträgers ausschließlich lizenzierte Zeichensätze (Fonts) verwendet werden.
16.6.6. Die Datenmenge beträgt maximal 100 MB. Bei Überschreitung dieser maximalen Datenmenge werden die für die Prüfung der Daten anfallenden Kosten nach dem hierfür erforderlichen Zeitaufwand verrechnet.
16.7. Druckraum steht an den vom Verbraucher beigestellten Materialien bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein Zurückbehaltungsrecht zu.
17. Aufbewahrung und Archivierung
17.1. Druckraum zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von Druckraum nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Verbraucher oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Verbraucher selbst zu besorgen.
18. Eigentum und Rechte an eingesetzten Mitteln und Erzeugnissen
18.1. Auf Wunsch des Verbrauchers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen – im Eigentum von Druckraum.
18.2. Wenn Druckraum selbst Inhaberin der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, so erwirbt der Verbraucher mit der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten. 18.3.Im Übrigen hat Druckraum das ausschließliche Recht, die von ihr hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Filme, Repros u.ä.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u.ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Druckraum ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben. 18.4.Der Verbraucher sichert zu, dass er über die Rechte zur jedweden Nutzung, Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der von ihm beigestellten Vorlagen und Materialien verfügt und dass durch die Auftragsausführung durch Druckraum keinerlei wie auch immer gearteten Rechte Dritter verletzt werden.
18.5. Werden vom Verbraucher Schriften bzw. eine Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Verbraucher Druckraum zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist.
19. Verarbeitung personenbezogener Daten
19.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer auf alle im Zusammenhang mit dem Druckauftrag übermittelten personenbezogenen Daten aufmerksam zu machen – seien es personenbezogene Daten in den Druckdaten oder beigestellte Adresslisten. Wenn der Auftraggeber personenbezogene Daten im Druckauftrag übermittelt, sorgt er für eine schriftliche Regelung auf Basis des von der Druckerei zur Verfügung gestellten Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung.
19.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber beigestellten Daten auf eventuelle personenbezogenen Daten zu prüfen.
19.3 Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer ausdrücklich zu, die von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten im Einklang mit den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten und zur Datenverarbeitung berechtigt zu sein.
19.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit einer vom Auftraggeber verschuldeten Verletzung von datenschutzrechtlichen Vorschriften schad- und klaglos zu halten.
20. Schad- und Klagloshaltung
20.1. Wird Druckraum von Dritten wegen behaupteter Rechtsverletzungen aus Urheber-,Leistungsschutz-, oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten aufgrund der Durchführung eines Auftrags des Verbrauchers in Anspruch genommen, so hat der Verbraucher Druckraum schad- und klaglos zu halten.
20.2. Druckraum muss solche Ansprüche Dritter dem Verbraucher unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Verbraucher auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse von Druckraum dem Verfahren bei, so ist Druackraum berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Verbraucher ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schad- und klaglos zu halten.
21. Schlussbestimmungen
21.1. Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Vertrag sind auch die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz des Verbrauchers auf das Vertragsverhältnis anwendbar.
21.2. Hat der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder ist er in Österreich beschäftigt, so ist für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht am Wohnsitz, am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder der Beschäftigung des Verbrauchers ausschließlich zuständig. Dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.
21.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
21.4. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz von Druckraum.
21.5. Druckraum erkennt den Internet Ombudsmann (1050 Wien, Margaretenstr. 70/2/10, www.ombudsmann.at) als Einrichtung zur außergerichtlichen Streitschlichtung für Streitigkeiten aus Fernabsatzgeschäften an.
21.6. Alle Auftragsvereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Abreden, z.B. durch Mitarbeiter des Außendienstes müssen schriftlich bestätigt werden.
21.7.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
AGB für Unternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit Nichtkonsumenten (Unternehmen)
Vorbemerkung
Wir sehen uns als Partner unserer Kunden und bemühen uns daher stets Ihre Wünsche zu verstehen und auch zu erfüllen. Das heisst auch, dass wir uns in der Praxis um eine kulante und verständnisvolle Geschäftsabwicklung über die Grenzen der allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus bemühen. Die nachfolgenden AGBs stellen daher einen Rahmen für die Zusammenarbeit dar, der unsere Verantwortung und Pflichten aufzeigt.
1. Geltungsbereich
1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Schweizer International s.r.o. (nachfolgend „Druckraum") und natürlichen oder juristischen Personen, die keine Verbraucher im Sinne des KSchG sind (nachfolgend „Unternehmer"), gelten die nachstehend festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB").
1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmer, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.3. Verträge über Lieferungen und Leistungen durch Druckraum werden ausschließlich unter Anwendung dieser AGB geschlossen.
1.4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen – insbesondere Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Unternehmers – werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Druckraum hat ihrer Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistung & Preise
2.1. Sofern nichts anderes angeboten oder vereinbart wurde, gelten die Preise von Druckraum ab Werk.
2.2. Die Preise werden in EURO angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sie nicht ausdrücklich als Nettopreise gekennzeichnet sind
2.3. In den Preisen nicht enthalten sind die Versandkosten (vgl. Punkt 11. und die Versandkostenübersicht auf der Website von Druckraum) sowie sämtliche Zusatzleistungen (vgl. insbesondere Punkt 4.). Etwaige Versandkosten sind immer gesondert angeführt.
2.4. Es gelten die von Druckraum angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Angebotsstellung durch den Unternehmer, unter dem Vorbehalt, dass der Unternehmer keine nachträglichen Änderungen (vgl. Punkt 7.) wünscht und die gegebenenfalls benötigten druckfähigen Daten (vgl. Punkt 16.) innerhalb eines Monats nach Angebotsstellung übermittelt.
2.5. Der Unternehmer trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen. Druckraum haftet nicht für allfällige daraus resultierende Datenübertragungsfehler.
3. Kostenvoranschlag
3.1. Kostenvoranschläge sind unentgeltlich und gelten 1 Monat ab Erstellung.
4. Zusatzleistungen
4.1. Muster, Entwürfe, Probedrucke (Andrucke) und Reinzeichnungen sowie alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche (z.B. Fertigmachen und Konfektionieren von Druckwerken, Montage von Werbetechnik) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch angefertigt und gesondert in Rechnung gestellt.
4.2. Der Unternehmer trägt die Kosten der Entwurfs-, Muster- und Probedrucke auch dann, wenn kein Folgeauftrag erfolgt.
4.3. Weichen die Entwurfs-, Muster- und Probedrucke von der Vorlage des Unternehmers nur geringfügig ab, so hat der Unternehmer die Kosten weiterer allenfalls von ihm gewünschter Entwurfs-, Muster- und Probedrucke zu tragen.
4.4. Korrekturabzüge werden dem Unternehmer nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt. Druckraum ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung darüber Korrekturabzüge vorzulegen. In diesem Fall ist der Unternehmer verpflichtet, die Korrekturabzüge zu genehmigen.
4.5. Druckraum ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den Unternehmer eine angemessene Frist von einer Woche zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug als genehmigt gilt.
5. Vertragsabschluss
5.1. Angebote und Preisangaben von Druckraum sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde.
5.2. Der Unternehmer unterbreitet mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot.
5.3. Bei Bestellungen über den Online-Shop oder E-Mail erhält der Unternehmer eine Auftragsbestätigung. Diese ist eine verbindliche Bestellbestätigung.
5.4. Druckraum kann Angebote von Unternehmern binnen einer Woche nach Zugang des Angebots, im Fall einer Bestellung über den Online-Shop binnen drei Tagen, annehmen. Druckraum ist berechtigt, die Durchführung der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Unternehmers – abzulehnen.
5.5. Einwendungen wegen allfälliger Abweichungen des Inhalts einer Auftragsbestätigung von der Bestellung müssen innerhalb von zwei Werktagen nach Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart gilt.
5.6. Bei elektronischen Vertragsabschlüssen wird der Vertragstext von Druckraum nach Vertragsabschluss nicht gespeichert (§ 9 ECG).
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags im Eigentum von Druckraum.
6.2. Überdies gelten folgende Bestimmungen:
6.2.1. Die Ware bleibt Eigentum von Druckraum bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von Druckraum gegen den Unternehmer. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von Druckraum.
6.2.2. Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrags nur dann berechtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf Druckraum übergeht.
6.2.3. Die Forderungen des Unternehmers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits mit Auftragserteilung zur Sicherung sämtlicher Forderungen von Druckraum aus dem Geschäftsverhältnis an Druckraum abgetreten.
6.2.4. Bei urheberrechtlich geschützten Produkten ist der Unternehmer verpflichtet, Druckraum die Nutzungsrechte (Verwertungsrechte) an der Vorbehaltsware zu verschaffen bzw. zu überbinden.
6.2.5. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Unternehmer nicht berechtigt. Auf Verlangen von Druckraum ist der Unternehmer verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an Druckraum bekannt zu geben.
6.2.6. Übersteigt der Wert der für Druckraum bestehenden Sicherheiten die Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist Druckraum auf Verlangen des Unternehmers oder eines durch die Übersicherung von Druckraum beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Unternehmers verpflichtet.
7. Nachträgliche Änderungen des Vertrags
7.1. Änderungen der Bestellung durch den Unternehmer nach Vertragsabschluss (z.B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) bedürfen der Zustimmung durch Druckraum. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Unternehmer wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden.
7.2. Der Unternehmer trägt sämtliche Mehrkosten, die Druckraum durch nachträgliche Änderungen der Bestellung durch den Unternehmer entstehen. Darin enthalten sind auch die Kosten des durch die Änderungen verursachten Maschinenstillstands.
7.3. Druckraum haftet im Fall von nachträglichen Änderungen durch den Unternehmer nicht für die Einhaltung der ursprünglichen Lieferzeit.
7.4. Änderungen gegenüber der Druckvorlage werden dem Unternehmer nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet (Autorenkorrektur).
7.5. Bei telefonischen angeordneten Änderungen übernimmt Druckraum keine Haftung für die Richtigkeit der Durchführung.
8. Rechnungspreis
8.1. Druckraum fakturiert die Lieferungen und Leistungen mit dem Tage der (auch teilweisen) Lieferung bzw. wenn die Ware für den Unternehmer eingelagert oder für ihn auf Abruf bereitgehalten wird. Die Rechnungslegung erfolgt in EURO. Der Rechnungspreis kann vom Bestellpreis abweichen, wenn nach der Auftragsfestlegung nachträgliche Änderungen durch den Unternehmer erfolgen (vgl. Punkt 7.).
9. Zahlung
9.1. Rechnungen werden gemeinsam mit der Bestellung oder separat per Post oder per E-Mail zugesandt. Sie sind binnen 14 Tagen fällig bzw. zu den auf der Rechnung angegebenen Zahlungskonditionen zu begleichen.
9.2. Sofern auf der Rechnung nicht eine andere Bankverbindung angegeben wird, sind Zahlungen an die folgende Kontoverbindung zu leisten:
Zahlungsempfänger: Schweizer International s.r.o.
IBAN: AT44 1500 0041 1103 5277
BIC: OBKLAT2L
Bei Überweisungen ist im Feld "Kundendaten/Identifikationsnummer" die Rechnungsnummer anzugeben, da sonst eine Schuldbefreiende Zuordnung der Zahlung nicht erfolgen kann.
9.3. Bei größeren Bestellungen sowie Bestellungen, welche die Anschaffung von Sondermaterialien erfordern, kann Druckraum vom Unternehmer eine Vorauszahlung sowie – entsprechend der geleisteten Arbeit – durch Zustellung von Teilrechnungen auch Teilzahlungen verlangen.
9.4. Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht für Druckraum keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Daraus allenfalls entstehende nachteilige Folgen (z.B. Nichteinhalten der Lieferfristen) gehen zu Lasten des Unternehmers.
9.5. Druckraum akzeptiert eine Reihe von Zahlungsmöglichkeiten: PayPal, MasterCard, Visa, Sofort-Überweisung, bei denen die Abwicklung der Bezahlung über entsprechende externe Partner erfolgt. Bitte beachten Sie allenfalls auch deren AGBs und Datenschutzrichtlinien im Rahmen der Zahlungsabwicklung. Ein Kauf auf Rechnung (Bezahlung erst nach Erhalt der Ware) oder eine Abholung mit Bezahlung bei Abholung vor Ort kann nach vorheriger Genehmigung durch Druckraum erfolgen. Druckraum behält sich jedoch das Recht vor, nur gegen Vorauskasse zu liefern oder eine Bonitätsprüfung des Unternehmers durchzuführen.
Rechnungen erhalten Sie Standardmässig per E-Mail als PDF-Dokument. Beim Kauf auf Rechnung gelten ab Rechnungserhalt 14 Tage Zahlungsziel.
9.6. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Druckraum mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen. Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
9.7. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrags.
9.8. Allfällige Rabatte sind nur in Ausnahmefällen möglich und bedürfen der Zustimmung der Geschäftsleitung von Druckraum.
10. Zahlungsverzug
10.1. Bei Zahlungsverzug hat der Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu zahlen.
10.2. Der Unternehmer verpflichtet sich, im Fall des Verzugs alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen. Bei Einbeziehung eines Inkassobüros ist der Unternehmer dazu verpflichtet, die Druckraum dadurch entstehenden Kosten, soweit diese die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA nicht überschreiten, zu ersetzen. Druckraum ist auch berechtigt, als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten vom Unternehmer einen schaden- und verschuldensunabhängigen Pauschalbetrag von € 40,-- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,-- jeweils zu bezahlen.
10.3. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens – insbesondere des Schadens, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten von Druckraum anfallen – wird dadurch nicht ausgeschlossen.
10.4. Bei Zahlungsverzug oder einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Unternehmers ist Druckraum berechtigt, die sofortige Zahlung sämtlicher – auch noch nicht fälliger Rechnungen – zu verlangen, für die bereits angelaufenen Kosten Teilzahlungen zu verlangen, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen von im Voraus zu leistenden Teilzahlungen sowie der Begleichung sämtlicher offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Überdies ist Druckraum berechtigt, die noch nicht zugestellte Ware bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Anzahlungen, Teilzahlungen und Rechnungsbeträge zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen Druckraum auch zu, wenn der Unternehmer trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
10.5. Schließt der Unternehmer den Vertrag im Namen eines Dritten, so haftet er für die Einbringlichkeit der Forderung gegen diesen Dritten als Bürge. Druckraum kann die Zahlung der offenen Forderung vom Unternehmer erst nach erfolgloser Mahnung des Dritten verlangen.
10.6. Bei Verrechnung an Dritte haftet der Unternehmer für die Bezahlung des Rechnungsbetrags solidarisch neben dem Rechnungsempfänger.
11. Versand
11.1. Druckraum liefert an Adressen innerhalb Österreichs sowie in die Europäische Union.
11.2. Die aktuell möglichen Versandarten und deren Kosten werden auf der Website von Druckraum angezeigt.
11.3. Druckraum ist berechtigt, Bestellungen in Teillieferungen zuzustellen. Bei Teillieferungen sind auch Teilrechnungen zulässig.
11.4. Die Liefer- bzw. Produktionszeit hängt von der Art des Produkts und des Umfangs des Auftrags ab. Genaue Informationen dazu finden sich auf unserer Website. Die Lieferzeit wird ab Vertragsschluss bemessen, sofern zu diesem Zeitpunkt Druckraum alle erforderlichen Arbeitsunterlagen, insbesondere die druckfähigen Vorlagen (vgl. Punkt 16.) zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde. Andernfalls beginnt die Lieferzeit, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
11.5. Für die Dauer der Prüfung von übersandten Bürstenabzügen, Andrucken oder Ausfallmustern sowie für die Dauer der Prüfung von zur Freigabe übersandten Druckergebnissen durch den Unternehmer wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen.
11.6. Die von Druckraum in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Orientierungstermine und enthalten nicht die Zusage eines Fixtermins. Fixtermine sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.
11.7. Ist die Einhaltung der Lieferzeit von der termingerechten Mitwirkung des Unternehmers abhängig (z.B. Bereitstellung mangelfreier Daten und benötigter Arbeitsunterlagen oder Materialien, unverzügliche Prüfung der Vor- und Zwischenergebnisse, Lieferung der Filme, Autorenkorrektur) und kommt dieser seinen Mitwirkungspflichten nicht termingerecht nach, so haftet Druckraum nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Fall nachträglicher Auftragsänderungen durch den Unternehmer. Überdies hat Druckraum einen Anspruch auf Ersatz der daraus entstehenden Kosten.
11.8. Lieferungen erfolgen ab Betrieb von Druckraum auf Rechnung und Gefahr des Unternehmers, sofern nichts anders vereinbart wurde. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Unternehmers abgeschlossen. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Unternehmer oder an die den Transport durchführende Person oder zu dem Zeitpunkt, in dem die Ware zwecks Versendung das Lager von Druckraum verlassen hat, auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Unternehmer mit der Annahme der Ware in Verzug ist.
12. Lieferverzug
12.1. Bei Lieferverzug muss der Unternehmer eine – an dem jeweiligen Auftrag orientierte – angemessene Nachfrist von zumindest einer Woche setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist kann der Unternehmer unter Setzung einer neuerlichen angemessenen Nachfrist von zumindest einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu machen.
12.2. Das Rücktrittsrecht bezieht sich stets nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, hinsichtlich dessen Verzug besteht.
12.3. Tritt der Unternehmer infolge Lieferverzugs vom Vertrag zurück, so wird der Vertrag Zug um Zug rückabgewickelt.
12.4. Geringfügige Überschreitungen der vereinbarten Lieferfristen bzw. -termine hat der Unternehmer zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Rücktrittsrecht oder ein Schadenersatzanspruch zusteht.
12.5. Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.) – und zwar auch dann, wenn sie bei Vor- oder Zulieferanten eintreten – ist Druckraum von der Verpflichtung zu Lieferung für die Dauer der Störung entbunden. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird Druckraum von der Leistungsverpflichtung frei. Dauert die Leistungsverzögerung länger als fünf Wochen, so ist der Unternehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Druckraum von seiner Leistungsverpflichtung frei, so kann der Unternehmer daraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Auf die genannten Umstände kann sich Druckraum nur berufen, wenn er den Unternehmer davon unverzüglich benachrichtigt.
13. Annahmeverzug
13.1. Der Unternehmer ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen.
13.2. Befindet sich der Unternehmer in Annahmeverzug, so ist Druckraum berechtigt, die Ware für die Dauer von vier Wochen auf Gefahr und Kosten des Unternehmers selbst oder bei einem Spediteur einzulagern (vgl. dazu Punkt 17.). Nach Ablauf dieser Frist oder Setzung einer weiteren angemessenen Nachfrist ist Druckraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
14. Gewährleistung
14.1. Handelsübliche Abweichungen von der Vorlage (das sind insbesondere geringfügige Farbabweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren; geringfügige Farbabweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck oder zwischen End- und Zwischenergebnis; Farbabweichungen zwischen digitaler Vorlage und Ausdruck aufgrund unterschiedlicher Farbkalibrierung bei Bildschirmen oder unterschiedlicher Farbräume oder unterschiedlicher Materialeigenschaften) können nicht ausgeschlossen werden und sind kein zur Gewährleistung berechtigender Mangel.
14.2. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie von Druckraum verschuldet sind.
14.3. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden ("neue Rechtschreibung") maßgebend.
14.4. Nach erfolgter Druckreife- oder sonstiger Freigabeerklärung durch den Unternehmer geht die Gefahr etwaiger Fehler auf ihn über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im Anschluss an die Druckreife- bzw. Freigabeerklärung entstanden sind oder erkannt werden konnten.
14.5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Druckraum nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist Druckraum von seiner Haftung befreit, wenn die Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Unternehmer abgetreten werden. Druckraum haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden von Druckraum nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind. Bei den eingesetzten Materialien gelten jene Toleranzen, die in den entsprechenden Lieferbedingungen der Zulieferanten enthalten bzw. bei diesen branchenüblich sind.
14.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der Ware.
14.7. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet Druckraum nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
14.8. Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
14.9. Der Unternehmer muss die gelieferte Ware auf Mängel untersuchen. Offene Mängel sind Druckraum unverzüglich, bestimmt und schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge). Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Ware den Betrieb bzw. den Machtbereich von Druckraum verlassen hat, bei Druckraum geltend gemacht werden.
14.10. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Unternehmer zu beweisen.
14.11. Das Regressrecht nach § 933b, zweiter Satz ABGB verjährt in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung durch Druckraum.
14.12. Bei berechtigten Beanstandungen ist Druckraum nach eigener Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswerts, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder Druckraum oder einem Erfüllungsgehilfen von Druckraum fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Unternehmer Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
14.13. Die Haftung von Druckraum für Mangelfolgeschäden besteht nur dann, wenn Druckraum oder einen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
14.14. Druckraum haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Unternehmers entstanden sind.
14.15. Können die beanstandeten Druckerzeugnisse Druckraum nicht mehr vorgelegt werden, so hat der Unternehmer nur dann ein Recht auf Gewährleistung und/oder Schadenersatz, wenn er Druckraum eine genaue, einer anerkannten Qualitätskontrolle entsprechende Mangeldokumentation vorlegt.
15. Haftungsbeschränkung
15.1. Schadenersatzansprüche des Unternehmers sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Druckraum nur für allfällige Personenschäden.
15.2. Druckraum haftet nur für vertragstypische, voraussehbare Schäden. Überdies ist die Haftung von Druckraum pro Schadensfall mit der Höhe des Auftragswerts beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
15.3. Im Haftungsfall kann nur Geldersatz verlangt werden.
15.4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen. Nach einem Jahr ab Lieferung bzw. Leistungserbringung durch Druckraum trifft den Unternehmer die Beweislast.
15.5. Kommt eine Haftung von Druckraum in Betracht, so wird Druckraum in der Höhe von der Haftung befreit, in der bestehende und durchsetzbare Ansprüche gegen zuliefernde oder weiterverarbeitende Unternehmen an den Unternehmer abgetreten werden.
15.6. Der Vertragsgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die unter Beachtung der materialspezifischen Eigenschaften erwartet werden kann.
15.7. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für vorvertragliche Schuldverhältnisse, d.h. auch dann, wenn kein Vertrag zustande kommt.
16. Beigestellte Materialien und Daten
16.1. Druckraum übernimmt beigestellten Materialien zur Bearbeitung (Lohnveredelung) nur unter Ausschluss jeglicher Haftung, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche.
16.2. Bei vom Unternehmer oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Daten trägt der Unternehmer bei der bloßen Ausbelichtung dieser Daten die Kosten für alle durch die Datei veranlassten Ausbelichtungen bzw. Drucke. Eine Bearbeitung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Unternehmers und wird gesondert in Rechnung gestellt.
16.3. Wird vom Unternehmer kein verbindlicher Andruck oder sonstiger Proof beigestellt bzw. ein solcher bei Druckraum nicht bestellt, so übernimmt Druckraum keine Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausbelichtung bzw. des Drucks. Dies gilt auch dann, wenn die dem Auftrag zugrundeliegenden technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind.
16.4. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Unternehmer. Druckraum ist unabhängig davon berechtigt, eine Kopie für Sicherungszwecke anzufertigen.
16.5. Für beigestellte Materialien gelten zusätzlich folgende Punkte hinsichtlich der Spezifikation: 16.5.1. druck.at ist eine Composite-Datei im PDF- (möglichst PDF/X3 gemäß ISO 15930-3), TIFF/IT- oder TIFF-Format bereitzustellen. Im Dokument enthaltene Schriften sind einzubetten oder zu vektorisieren oder zu rastern, importierte Bilddateien und Feindaten (OPI) einzubetten.
16.5.2. Office Dateien (Word, PowerPoint, Publisher) werden nur nach vorheriger Absprache mit Druckraum akzeptiert
16.5.3. Bilddateien sind als CMYK-Dateien bereitzustellen.
16.5.4. Anwendungsformate (z.B. Quark, Photoshop, InDesign) werden nur nach vorheriger Absprache mit Druckraum akzeptiert.
16.5.5. Der Unternehmer stellt sicher, dass zur Erstellung des Datenträgers ausschließlich lizenzierte Zeichensätze (Fotns) verwendet werden.
16.5.6. Die Datenmenge beträgt maximal 100 MB. Bei Überschreitung dieser maximalen Datenmenge werden die für die Prüfung der Daten anfallenden Kosten nach dem hierfür erforderlichen Zeitaufwand verrechnet.
16.6. Verpackungsmaterial sowie die üblichen Abfälle durch Beschnitt, Ausstanzung, Druckeinrichtung und Fortdruck gehen mit der Bearbeitung in das Eigentum von Druckraum über.
16.7. Druckraum steht an den vom Unternehmer beigestellten Materialien bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein Zurückbehaltungsrecht gem § 369 UGB zu.
17. Aufbewahrung und Archivierung
17.1 Druckaum zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von Druckraum nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Unternehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Unternehmer selbst zu besorgen.
18. Kündigung periodischer Aufträge
18.1. Umfasst der Auftrag die Durchführung regelmäßig wiederkehrender Druckarbeiten und sind ein Endtermin oder eine Kündigungsfrist nicht vereinbart, so kann der Vertrag von Druckraum oder dem Unternehmer unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich zum Schluss eines Kalendervierteljahres gelöst werden.
19. Eigentum und Rechte an eingesetzten Mitteln und Erzeugnissen
19.1. Auf Wunsch des Unternehmers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen – im Eigentum von Druckraum.
19.2. Wenn Druckraum selbst Inhaberin der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, so erwirbt der Unternehmer mit der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten.
19.3. Im Übrigen hat Druckraum das ausschließliche Recht, die hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Filme, Repros u.Ä.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u.Ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Druckraum ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben.
19.4. Druckraum ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob dem Unternehmer das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten, zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen. Der Unternehmer sichert zu, dass er über die Rechte zur jedweden Nutzung, Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der von ihm beigestellten Vorlagen und Materialien verfügt und dass durch die Auftragsausführung durch Druckraum keinerlei wie auch immer gearteten Rechte Dritter verletzt werden.
19.5. Werden vom Unternehmer Schriften bzw. eine Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Unternehmer Druckraum zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist.
20. Verarbeitung personenbezogener Daten
19.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer auf alle im Zusammenhang mit dem Druckauftrag übermittelten personenbezogenen Daten aufmerksam zu machen – seien es personenbezogene Daten in den Druckdaten oder beigestellte Adresslisten. Wenn der Auftraggeber personenbezogene Daten im Druckauftrag übermittelt, sorgt er für eine schriftliche Regelung auf Basis des von der Druckerei zur Verfügung gestellten Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung.
19.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber beigestellten Daten auf eventuelle personenbezogenen Daten zu prüfen.
19.3 Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer ausdrücklich zu, die von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten im Einklang mit den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten und zur Datenverarbeitung berechtigt zu sein.
19.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit einer vom Auftraggeber verschuldeten Verletzung von datenschutzrechtlichen Vorschriften schad- und klaglos zu halten.
21. Schad- und Klagloshaltung
21.1. Wird Druckraum von Dritten wegen behaupteter Rechtsverletzungen aus Urheber-, Leistungsschutz-, oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten aufgrund der Durchführung eines Auftrags des Unternehmers in Anspruch genommen, so hat der Unternehmer Druckraum schad- und klaglos zu halten.
21.2. Druckraum muss solche Ansprüche Dritter dem Unternehmer unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Unternehmer auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse von Druckraum dem Verfahren bei, so ist Druckraum berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Unternehmer ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schadlos- und klaglos zu halten.
22. Schlussbestimmungen
22.1. Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
22.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, das diesen AGB unterliegt, einschließlich solcher über das Bestehen oder Nichtbestehen des Vertragsverhältnisses, ist (a) für Klagen von Druckruam nach Wahl durch Druckraum das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz von Druckraum oder am allgemeinen Gerichtsstand des Unternehmers, (b) für Klagen gegen Druckraum ausschließlich das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz von Druckraum zuständig.
22.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
22.4. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von Druckraum.
22.5. Alle Auftragsvereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Abreden, z.B. durch Mitarbeiter des Außendienstes müssen schriftlich bestätigt werden.
22.6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die gemäß Inhalt und Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Telefax-nummer und E-Mail-Adresse ein]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Tele-fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.